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Dein Flug nach Thailand, Vietnam, Kambodscha, Indonesien und ganz Südostasien hat sich verspätet, wurde kurzfristig verschoben, du hast deinen Anschlussflug verpasst, dein Flug ist ganz ausgefallen oder dein Rückflug nach Deutschland hat sich verzögert? Unverschuldet verzögert in den Urlaub zu starten, verspätet zurück in die Heimat zu kommen, auf Flughäfen festzusitzen und zusätzliche Ausgaben zu tätigen ist einfach ärgerlich!
In solchen Fällen solltest du unbedingt prüfen, ob dir eine Entschädigung von bis zu 600€ zusteht! Die EU-Fluggastrechteverordnung legt nämlich fest, welche Rechte dir bei Nichtbeförderung, Flugverspätung oder Flugausfall zustehen, ob dir Versorgungsleistungen (Verpflegung, zusätzliche Übernachtungen) zustehen und ob du Geld von deiner Airline als Ausgleichszahlungen zurückerhältst.
Diese Fluggastrechte gelten, unter bestimmten Voraussetzungen, auch außerhalb der EU. Bei Reisen nach Südostasien ergeben sich somit bei Flugverspätung, Verschiebungen und verpassten Anschlussflügen Entschädigungsansprüche für deinen Hinflug und deinen Rückflug.
Für diesen Beitrag haben wir uns mit den Fluggastrechte-Spezialisten der Anwaltskanzlei Ratis aus Passau zusammengetan und erklären dir, mit ihrer Hilfe, welche Ansprüche du bei Flugverspätungen und Annullierungen hast und wie du Entschädigungen unkompliziert gegenüber deiner Airline geltend machst.
In diesem Artikel erklären wir dir:
- Für wen die EU-Fluggastrechteverordnung gilt
- In welchen Fällen von Flugverspätung du Anspruch auf Entschädigung hast
- Wie viel Entschädigung du bei Flugverspätungen und Annullierungen erhältst
- Wie du deine Ansprüche unkompliziert gegenüber Airlines geltend machst
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Dieser Artikel wurde von der Ratis Rechtsanwaltsgesellschaft gesponsert
Ein Hinweis zur Transparenz:
Der Inhalt dieses Artikels beruht auf unserer eigenen Recherche und Überzeugung. Gesponserte Artikel helfen uns dabei, unseren Reiseblog zu betreiben. Wir gehen nur Kooperationen ein, die unseren Lesern echten Mehrwert bieten.
Fordere deine Entschädigung bei Flugverspätung selbst ein – mit dem Werkzeug von Ratis geht das ganz einfach!
Bei der Anwaltskanzlei Ratis aus Passau kannst du deine Ansprüche auf Entschädigung kostenlos online prüfen und direkt selbst gegenüber deiner Airline geltend machen. Mit Hilfe des Online-Tools von Ratis vermeidest du aufwändige Recherchen, Schriftwechsel und hohe Provisonen.
Bei Ratis erhältst du in eindeutigen Fällen sogar 100% deiner Ausgleichszahlung!
Insbesondere außergewöhnliche Umstände führen in bestimmten Fällen von Flugverspätungen zu Rechtsstreitigkeiten. In diesen Fällen hast du mit Ratis direkt einen kompetenten Ansprechpartner zur Seite. Bei gerichtlicher Einigung erhältst du ebenfalls deine gesamte Ausgleichszahlung. Ratis erhält die anwaltlichen Kosten direkt von der gerichtlich unterlegenen Airline.
- Fluggastrechte unkompliziert, durch Ratis unterstützt, und ohne finanzielles Risiko durchsetzen
- Anspruch online prüfen und direkt geltend machen
- Du musst dich nicht mit Fluggastrechten beschäftigen
- Du vermeidest langwierige Schriftwechsel
- Du musst in kritischen Fällen keinen Anwalt bezahlen und nicht vor Gericht ziehen
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Entschädigung bei Flugverspätungen einfordern
Du kannst deine Ansprüche auf Entschädigung bei Flugverspätungen gegenüber deiner Airline, im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung, natürlich auch vollständig selbstständig geltend machen. Beschwerdeformulare der Airlines, Musterbriefe und Apps können dich dabei unterstützen, dein Geld zurückzuerhalten. Unseren Erfahrungen nach ist die Durchsetzung der eigenen Fluggastrechte jedoch häufig mühsam. Airlines möchten Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen vermeiden. Wir persönlich haben bereits Monate bis Jahre auf uns zustehende Ausgleichszahlungen gewartet. Der damit verbundene Schriftwechsel war häufig sehr lästig.
Das oben genannte Online-Tool der Anwaltskanzlei Ratis bietet dir eine optimale Hilfe zur Selbsthilfe, sodass du deine Ansprüche auf Entschädigung schnell und unkompliziert geltend machen kannst.
Die Dienste der Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (SöP) stellen eine weitere kostenlose Alternative dar. Die Fallbearbeitungsdauer ist gegenüber Dienstleistern wie Ratis jedoch erhöht. Weiterhin kannst du einen Anwalt deiner Wahl beauftragen, um deine Fluggastrechte durchzusetzen. Hierbei gehst du ohne geeignete Versicherungen jedoch ein finanzielles Risiko ein.
Der leichteste Weg, um deine Ansprüche gegenüber deiner Airline geltend zu machen, ist es also, deine Entschädigungsforderung an verschiedene Fluggastportale abzutreten. Hierbei sparst du unseren Erfahrungen nach sehr viel Zeit, vermeidest lästige Schriftwechsel und entgehst Hinhaltetaktiken der Airlines.
In der Regel musst du jedoch auch bei eindeutigen, simplen Fluggastrecht-Fällen eine hohe Provision zahlen.
Bei vielen Inkasso-Anbietern gibst du in der Regel ca. 30% der Entschädigungssumme ab und wartest mehrere Monate auf dein Geld. Sofortentschädiger zahlen dir dein Geld häufig innerhalb von wenigen Tagen aus, verlangen jedoch in der Regel noch höhere Provisionen.
Die Anwaltskanzlei Ratis aus Passau verzichtet auf diese Provisionen!
Probleme mit deinem Flug nach Südostasien oder deinem Rückflug?
Das musst du beachten!
- Behalte deine Bordkarten
- Notiere dir Flugnummern, Abflugzeiten, Ankunftszeiten, Aufenthaltszeiten im Transit (Hierfür geeignet: Screenshots, Fotos der Tafeln am Flughafen)
- Nimm Kontakt zum Bodenpersonal deiner Airline auf und lasse dir Verspätungen und Gründe schriftlich bestätigen (Notiere das Verhalten, Zeugen sind von Vorteil)
- Behalte Belege für zusätzliche Kosten (Verpflegung, Taxis, Hotels)
Für wen gilt die EU-Fluggast-Rechteverordnung?
Die EU-Fluggastrechte gelten unter folgenden Voraussetzungen:
- Ankunft am Zielflughafen mit mindestens 3 Stunden Verspätung
- Abflug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union
- Oder: Landung auf einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union, sofern die Airline ihren Sitz in der Europäischen Union, Island, Norwegen oder der Schweiz hat
- Deine Airline ist für Verspätung, Annullierung, Überbuchung verantwortlich
- Du machst deine Ansprüche gegenüber der Airline vor Ablauf des dritten Kalenderjahres nach deinem Flug geltend
Kein Anspruch auf Entschädigung bei:
- Eigenverschuldeter Verspätung
- Kleinkindern, die kostenlose Flüge in Anspruch nehmen
- Vorliegen höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände (Naturkatastrophen, Sturm, Jahreszeit untypisches Wetter, Terroranschläge, Vogelschlag, defekte Enteisungsanlagen, Pandemien, Streiks o.Ä.)
Fluggastrechte bei Pauschalreisen
Sofern du eine Pauschalreise nach Thailand, Vietnam, Indonesien und Co. gebucht hast und Probleme beim Hinflug oder beim Rückflug entstanden sind, kannst du Entschädigungsansprüche innerhalb von 2 Jahren nach Reiseende gegenüber deinem Reiseveranstalter geltend machen.
Alternativ kannst du auch selbstständig Ansprüche gegenüber deiner Airline geltend machen. Hierfür gilt die Frist von 3 Kalenderjahren nach Antritt deines Fluges.
Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung
Dein Flug nach Südostasien gilt dann als verspätet, wenn sich deine Ankunft am Zielflughafen um mindestens 3 Stunden verzögert. Entscheidend hierbei ist der Zeitpunkt der Türöffnung am Zielflughafen. In diesen Fällen richtet sich die Höhe deines Anspruches auf Entschädigungszahlungen nach deiner gebuchten Flugstrecke.
Folgende Ausgleichszahlungen stehen dir bei verschiedenen Flugstrecken zu:
- 250 € bei unter 1500 km
- 400 € bei 1500 bis 3500 km
- 600 € ab 3500 km
Bei Langstreckenflügen über 3500 Kilometern kann die Ausgleichszahlung um 50% reduziert werden, sofern du maximal 4 Stunden verspätet am Zielflughafen ankommst.
Anschlussflug verpasst? Deine Rechte
Sofern du unverschuldet deinen Anschlussflug verpasst, hast du gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung ebenfalls Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Wichtig ist hierbei, dass du alle Flüge zusammen gebucht hast. Sofern du deinen Anschlussflug unabhängig von dem verspäteten Flug gebucht hast, besteht kein Anspruch auf Entschädigung!
Ob du bei Flugverspätungen und verpassten Anschlussflügen Anspruch auf Entschädigung hast, kannst du bei Dienstleistern wie Ratis unkompliziert online prüfen.
Geld zurück bei Flugausfall
Auch bei Flugausfall hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigungen. Bei Flugausfall hast du zunächst die Möglichkeit, dir den Ticketpreis erstatten zu lassen oder dich auf einen alternativen Flug umbuchen zu lassen.
Dein zusätzlicher Anspruch auf Entschädigung ergibt sich aus dem Zeitpunkt, an dem du über den Flugausfall informiert wurdest und der eventuell zusätzlich auftretenden Verspätung des alternativen Fluges.
Anspruch auf Ausgleichszahlungen besteht in folgenden Fällen:
- Benachrichtigung der Airline 7-14 Tage vor Abflug: Flug startet mehr als 2 Stunden früher / Alternativer Flug landet mehr als 4 Stunden später am Reiseziel
- Benachrichtigung der Airline weniger als 7 Tage vor Abflug: Flug startet mehr als 1 Stunde früher / Alternativer Flug landet mehr als 2 Stunden später am Reiseziel
Die Höhe der Entschädigung hängt von deiner Flugstrecke ab:
- Bis 1500 Km: 250€
- 1500 bis 3500 Km: 400€
- Ab 3500 Km: 600€
Sofern dein Alternativflug, in Abhängigkeit der Flugstrecke, mit weniger als 2,3 oder 4 Stunden Verspätung landet, halbieren sich die Ausgleichszahlungen.
Zusätzliche Versorgungsleistungen bei Verspätungen und Flugausfällen
Zusätzlich hast du bei Flugverspätungen und Annullierungen Anspruch auf bestimmte Versorgungsleistungen gegenüber deiner Airline. Hierzu gehören kostenlose Mahlzeiten, Getränke und 2 Telefonate (oder 2 Faxe und E-Mails). Sofern dein Flug erst am Folgetag stattfindet, hast du zudem Anspruch auf kostenlose Hotelübernachtungen einschließlich Hin- und Rücktransfer zum Flughafen mit Taxis.
Theoretisch muss die Fluggesellschaft die Verpflegung und Hotelunterbringung organisieren. In der Praxis musst du dich als Fluggast selbst darum kümmern. Hebe in diesen Fällen unbedingt alle Belege auf!
Anspruch auf zusätzliche Versorgungsleistungen besteht in folgenden Fällen:
- Flug bis 1500 Km und Verspätung von mehr als 2 Stunden
- Flug außerhalb der EU ab 1500 Km bis 3500 Km und Verspätung von mehr als 3 Stunden
- Flug mit Reiseziel außerhalb der EU ab 3500 Km und einer Verspätung von über 4 Stunden
- Bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden kannst du vom Vertrag zurücktreten und eine vollständige Erstattung des Flugpreises verlangen
Deine zusätzlichen Kosten müssen belegt werden!
Hebe Belege für Mahlzeiten, Getränke, Übernachtungen und sonstige Zusatzkosten bei Flugverspätungen unbedingt auf. Nur belegte Ausgaben kannst du gegenüber deiner Airline geltend machen!
Flugverspätung Entschädigung: Unsere Erfahrungen
Im Laufe der Jahre haben wir zahlreiche Verzögerungen auf Flügen nach Thailand, Vietnam, Kambodscha, Laos, Myanmar, Indonesien und ganz Südostasien erlebt. Auch auf dem Rückflug von Südostasien nach Deutschland haben wir bereits häufig mit Verspätungen, Flugausfällen und verpassten Anschlussflügen zu tun gehabt. Sofern es zu Verzögerungen von über 3 Stunden kam, waren wir immer sehr froh, wenn wir den Bedingungen der EU-Fluggastrechteverordnung entsprachen und Anspruch auf Ausgleichszahlungen gegenüber unserer Airline hatten.
Entschädigungszahlungen machen Ärgernisse während des Reisens schneller vergessen und können die Urlaubskosten sogar reduzieren! Die EU-Fluggastrechteverordnung ist zudem sehr verbraucherfreundlich.
Bis vor einigen Jahren haben wir unsere Fluggastrechte selbstständig geltend gemacht. Das selbstständige Einarbeiten in die Fluggastrechte, die häufig langwierigen Schriftwechsel und der insgesamt erhöhte Zeitaufwand dieses Vorgehens haben mittlerweile dazu geführt, dass wir Fluggastportale wie Ratis in Anspruch nehmen. Diese Dienstleister nehmen uns eine Menge Arbeit ab und sorgen für die Durchsetzung unserer berechtigten Ansprüche auf Entschädigung bei Flugverspätungen und Annullierungen.
Anbieter wie die Anwaltskanzlei Ratis sehen hierbei mittlerweile sogar von pauschalen Provisionszahlungen ab und ermöglichen es uns, in eindeutigen Fällen, Entschädigungszahlungen mit geringem, eigenem Arbeitseinsatz zu erhalten.